Dienstleistungen Christina Stenglein & Atelier Angelika Stenglein
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Die Firma Dienstleistungen Christina Stenglein mit Firmensitz in 52134 Herzogenrath, Mühlenbachstr. 18, Inhaberin Frau Christina Stenglein, im weiteren DCS genannt, verrichtet Dienstleistungen im Rahmen der sozialen und rechtlichen Betreuung für Privatpersonen.

2. Vertragserfüllung

Die Leistung von DCS gilt als erbracht, wenn die Tätigkeit / Leistungserbringung stattgefunden hat.

3. Provisionsanspruch

Bei Vermittlung von Haushaltshilfen erhält DCS vom Auftraggeber für die Vermittlung eine Provision in der im Vertrag aufgeführten Höhe.

4. Fälligkeit der Provision
Die Provision wird unmittelbar mit der Beauftragung zur Aufnahme der Recherchetätigkeit nach einer Haushaltshilfe fällig.

5. Geltungsbereich

Außerhalb einer gesonderten schriftlichen und beiderseits unterzeichneten Vereinbarung gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle vorgenommener Änderungen im Wortlaut oder Streichungen durch eine der Vertragsparteien ist diese Änderung immer ungültig.

6. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Vertragsparteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz von DCS.

7. Kündigung

Der Vertrag zwischen Klient und DCS hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit und danach mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

8. Schriftformerfordernis, Vertragsänderung, Kündigung

8.1. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
8.2. Die Kündigung des Dienstleistungsvertrags bedarf der Schriftform.

9. Haftung

Da DCS sich bei den Angaben der Klienten und ggf. auf Angehörige und Ärzte stützt, haftet DCS nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus Fehlinformationen, Dienstleistungsmängeln, fehlerhaften Informationen oder Nichtzustandekommen eines Dienstleistungsverhältnisses beziehen.
Schadensersatzansprüche gegen DCS sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für DCS zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

10. Datenspeicherung
 
DCS ist berechtigt, klientenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der Dienstleistung, notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgänge zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Klienten oder eines seiner Angehörigen nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer des Dienstleistungsvorgangs und darüber hinaus für die Dauer eines bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im notwendigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, ihm zur Kenntnis gelangte Daten von Klienten oder deren Angehörigen ausnahmslos nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Kostenübernahme und Rechnungsstellung 

Klient bzw. Auftraggeber/Mitauftraggeber haften für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie für die DCS in Rechnung gestellten Kosten als Gesamtschuldner. Rechnungsadressat ist der Klient oder dessen rechtmäßiger Vertreter bzw. Betreuer. Der Rechnungsbetrag wird jeweils am Monatsende errechnet und ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung durch Klient bzw. Auftraggeber fällig. Dem Klienten / Auftraggeber ist bekannt, dass er für die vollen Kosten aufzukommen hat.

13. Sonderservice Urlaubsservice 

- Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegen, sowie die gegebenenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Begleitpapiere (z.B. Equidenpaß).
Für Katzen muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen aber ist nicht unbedingt Pflicht.
- Die Halter der Tiere, sowie auch von Kleintieren die die Angebote von DCS nutzen, haften für alle von sich und/oder von ihrem Tier verursachten Schäden. Die Teilnahme am Service erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
- DSC übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch das jeweilig zu betreuende Tier die auch durch Kleintiere verursacht werden können. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Die Haftung von DCS wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- DCS behält sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen. Eventuell bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
- Die anfallenden Gebühren für die Betreuung sind in der Regel im Voraus zu leisten. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Absprache der betroffenen Parteien. Vereinbarte Termine zur Betreuung von Tieren müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine werden voll abgerechnet.
- DCS behält es sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.
- Die jeweiligen Tiere müssen gemäß den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein.
- DCS sind von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab zu unterrichten.
- DCS behält sich vor, etwaig geforderten Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen.
- Die Anmeldung zur Tierbetreuung ist verbindlich. Der Tiereigentümer kann jedoch jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Tierbetreuung.
- DCS kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Tiereigentümer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Tierbetreuung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
- Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
- DCS wird alle Tätigkeiten schriftlich festhalten und der Auftraggeber ist verpflichtet diese abzuzeichnen.
- Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14. Sonderservice Urlaubsservice für Ihre Wohnung / Ihr Haus

Der Eigentümer / Auftraggeber muss eine gültige Haftpflichtversicherung und einen gültigen Miet- bzw. Kaufvertrag besitzen.
- Für Haustiere muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
- Der Auftrag zum Service erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
- DSC übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die verursacht werden können. Alle betreffenden Parteien sind auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Die Haftung von DCS wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- DCS behält sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen wenn ein triftiger Grund vorliegt.
- Die anfallenden Gebühren für die Betreuung sind in der Regel nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Absprache durch die betroffenen Parteien. Vereinbarte Termine zur Betreuung müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine werden voll abgerechnet.
- DCS behält sich vor, etwaig geforderten Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen.
- Die Anmeldung zur Betreuung ist verbindlich. Der Eigentümer / Mieter kann jedoch jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei DCS.
- DCS kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel des Auftrags oder mögliche weitere Teilnehmer gefährdet werden.
- Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.
- DCS wird alle Tätigkeiten schriftlich festhalten und der Auftraggeber ist verpflichtet diese abzuzeichnen.
- Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15. Print- / Druckmedien und Promotionaktionen

Hier gelten die AGB der Firma „Das Werbekonzept“, die sich hier als AGB 2 anschließen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.